Willkommen in unserer Ordination
Häufig gestellte Fragen: Was sind die Schwerpunkte Ihrer Ordination? * Persönliche Betreuung ohne Zeitdruck * Untersuchung und Befunddokumentation mit modernsten Geräten * Medizinische Betreuung nach aktuellstem Wissenstand durch permanente Fortbildung * Erfahrung als Oberärzte an der Abteilung für Augenheilkunde und Orbitachirurgie des Univ. Klinikums St. Pölten * Kurzfristige Terminvergabe * Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der Ordinationszeiten Wie lange ist die Wartezeit? Wir vergeben unsere Termine so, damit für Sie möglichst keine Wartezeit entsteht (ausgenommen bei Notfällen). Wie lange dauert die Untersuchung? Für die Untersuchung Ihrer Augen planen Sie bitte abhängig von Ihren Bedürfnissen bis zu 1 Stunde ein. Kann ich mit dem Auto kommen? Grundsätzlich möglich (siehe Parkmöglichkeiten unter "Lage"). Bitte beachten Sie jedoch, dass nach bestimmten Untersuchungen (z.b. Erweiterung der Pupille) oder Behandlungen (z.B. mit anschließend nötigem Augenverband) das Lenken von Kraftfahrzeugen vom Gesetz her nicht erlaubt ist. Die Ordination hat eine exzellente öffentliche Anbindung (77A unmittelbar gegenüber) Haben Sie auch Kassen? Ja, ich bin Vertragsarzt der KFA (Krankenfürsorgeanstalt für Bedienstete der Stadt Wien) Was bedeutet Wahlarzt? Beim Wahlarzt erfolgt die Verrechnung direkt mittels Honorarnote. Diese von Ihnen vorab beglichene Honorarnote können Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse zur Refundierung einreichen. Wie groß ist der Betrag, den meine Kasse rückerstattet? Das ist leider nicht allgemein gültig zu beantworten, da diese von den erbrachten Leistungen sowie der für Sie zuständigen Krankenkasse abhängt. Bitte beachten Sie, dass einige private Zusatzversicherungen das Wahlarzthonorar komplett abdecken! Gelten Wahlarztrezepte wie gewohnt beim Optiker sowie in den Apotheken? Rezepte von Wahlärzten werden von den Apotheken und Optikern im Regelfall wie Kassenrezepte behandelt. Untersuchen Sie auch Kinder? Ja, selbstverständlich! Welche Spezialgebiete werden außerdem abgedeckt? Herr Dr. Vossoughi ist durch seine jahrelange Praxis in der Netzhautambulanz des Univ. Klinikums St. Pölten neben der allgemeinen Augenheilkunde auf Diagnostik und Therapie der altersbedingten Maculadegeneration (AMD) und zuckerbedingter Netzhauterkrankung (diabetische Retinopathie) spezialisiert. Kann ich das Brillenrezept bei der Krankenkasse einreichen? Ja, selbstverständlich. War der Augenarzt auch in einer Klinik tätig? Ja, Hr. Dr. Vossoughi war langjährig am Univ. Klinikum St. Pölten angestellt
Copyright 2022 Dr. Markus Vossoughi- Ihr Augenarzt in 1030 Wien alle Rechte vorbehalten - Disclaimer DSGVO
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Juchgasse 24/6 1030 Wien
Häufig gestellte Fragen: Was sind die Schwerpunkte Ihrer Ordination? * Persönliche Betreuung ohne Zeitdruck * Untersuchung und Befunddokumentation mit modernsten Geräten * Medizinische Betreuung nach aktuellstem Wissenstand durch permanente Fortbildung * Erfahrung als Oberärzte an der Abteilung für Augenheilkunde und Orbitachirurgie des Univ. Klinikums St. Pölten * Kurzfristige Terminvergabe * Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der Ordinationszeiten Wie lange ist die Wartezeit? Wir vergeben unsere Termine so, damit für Sie möglichst keine Wartezeit entsteht (ausgenommen bei Notfällen). Wie lange dauert die Untersuchung? Für die Untersuchung Ihrer Augen planen Sie bitte abhängig von Ihren Bedürfnissen bis zu 1 Stunde ein. Kann ich mit dem Auto kommen? Grundsätzlich möglich (siehe Parkmöglichkeiten unter "Lage"). Bitte beachten Sie jedoch, dass nach bestimmten Untersuchungen (z.b. Erweiterung der Pupille) oder Behandlungen (z.B. mit anschließend nötigem Augenverband) das Lenken von Kraftfahrzeugen vom Gesetz her nicht erlaubt ist. Die Ordination hat eine exzellente öffentliche Anbindung (77A unmittelbar gegenüber) Haben Sie auch Kassen? Ja, ich bin Vertragsarzt der KFA (Krankenfürsorgeanstalt für Bedienstete der Stadt Wien) Was bedeutet Wahlarzt? Beim Wahlarzt erfolgt die Verrechnung direkt mittels Honorarnote. Diese von Ihnen vorab beglichene Honorarnote können Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse zur Refundierung einreichen. Wie groß ist der Betrag, den meine Kasse rückerstattet? Das ist leider nicht allgemein gültig zu beantworten, da diese von den erbrachten Leistungen sowie der für Sie zuständigen Krankenkasse abhängt. Bitte beachten Sie, dass einige private Zusatzversicherungen das Wahlarzthonorar komplett abdecken! Gelten Wahlarztrezepte wie gewohnt beim Optiker sowie in den Apotheken? Rezepte von Wahlärzten werden von den Apotheken und Optikern im Regelfall wie Kassenrezepte behandelt. Untersuchen Sie auch Kinder? Ja, selbstverständlich! Welche Spezialgebiete werden außerdem abgedeckt? Herr Dr. Vossoughi ist durch seine jahrelange Praxis in der Netzhautambulanz des Univ. Klinikums St. Pölten neben der allgemeinen Augenheilkunde auf Diagnostik und Therapie der altersbedingten Maculadegeneration (AMD) und zuckerbedingter Netzhauterkrankung (diabetische Retinopathie) spezialisiert. Kann ich das Brillenrezept bei der Krankenkasse einreichen? Ja, selbstverständlich. War der Augenarzt auch in einer Klinik tätig? Ja, Hr. Dr. Vossoughi war langjährig am Univ. Klinikum St. Pölten angestellt
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